Gemäß den Vorgaben des GvD 10. März 2023, Nr. 24 hat wurde ein internes Meldewesen für die vertrauliche Meldung von möglichen Verstößen von nationalem oder europäischem Recht oder betriebsinternen Regeln eingerichtet. Als Unternehmen ist es unser großes Anliegen, dass jeder aktiv an der Verbesserung unserer Abläufe und Tätigkeiten mitarbeitet. Jede und jeder soll die Möglichkeit haben, auch vertraulich sich an eine unabhängige Stelle zu wenden. Diese Möglichkeit haben wir mit der Plattform TrustWhistle geschaffen.
Zur Plattform
Zudem hat jede und jeder Beschäftigte die Möglichkeit eine solche Meldung auch mündlich vorzubringen. Die hierfür zuständige Stelle ist Herr Alexander Zanella telefonisch erreichbar unter 0472 977250. Nach erfolgter Anfrage wird Ihnen innerhalb fünf Arbeitstagen die Möglichkeit gegeben die Meldung mündlich abzugeben. Jede Meldung wird durch eine unabhängige Stelle bewertet und die weiteren Untersuchungen werden eingeleitet. Die Vertraulichkeit der Meldungen muss gewahrt und die Identität des Melders geschützt werden. Innerhalb von drei Monaten werden Sie über die Ergebnisse der Bewertung und der etwaigen Untersuchungen schriftlich oder mündlich – in jedem Fall vertraulich – informiert. Beispiele für Meldungen sind:
- Verdacht von Straftaten durch Führungskräfte und Exponenten des Unternehmens
- Verdacht von schweren Verstößen gegen die Steuergesetzgebung im Unternehmen
- Kontinuierliche Verletzung der Betriebsordnung oder Verstöße gegen den Ethikkodex
- Anweisungen des Vorgesetzten, die gegen die internen Regeln oder Gesetze verstoßen
- Kontinuierliche Verstöße gegen die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes
- Interessenkonflikt
- Korruption
- Diebstahl
- Fälschung von Unterlagen
- Sicherheit am Arbeitsplatz
- Schutz der Umwelt
- Schutz personenbezogener Daten
- Sicherheit von Netzen und Informationssystemen